Archive by month: mars 2014

Präambel Der Schutz geistiger Werke für die Gemeinschaft kann sich nur legitimieren, indem sie geistige Werke in ausreichender Anzahl und Qualität der Allgemeinheit zugänglich macht. Jedes geistige Werk enthält inhärent die Schöpfung anderer, daher hat jeder Urheber ein Interesse an der Begrenztheit dieses Monopols. Der Schutz geistiger Werke muss sich daher sowohl in Zeit, als auch im Umfang zurückhalten. Das junge Urheberrecht ist durch technischen Fortschritt schneller ausgedehnt worden, ...
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